AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HANNOVER CONCERTS GMBH & CO. KG BETRIEBSGESELLSCHAFT (nachfolgend: HC):

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere AGB des jeweiligen Veranstalters, die auf seiner Homepage und allen Verkaufsstellen eingesehen und auf Anforderung übersandt werden. HC übernimmt keine Gewähr für die im Onlineauftritt der anderen Veranstalter genannten Veranstaltungsdaten. Der Inhalt fremder lnternetseiten, auf die der Nutzer durch „Links“ Zugriff nehmen kann, wird nicht Vertragsinhalt; hierfür übernimmt weder HC, noch der jeweils andere Veranstalter eine Haftung.

2. ABSAGE / VERLEGUNG VON VERANSTALTUNGEN

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage / Verlegung wird vom jeweiligen Veranstalter unverzüglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstelle und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Homepages oder telefonische Anfrage bei HC am Tage der Veranstaltung empfohlen. Dem Kunden wird der volle Ticketpreis (exklusive Gebühren und Versandkosten) erstattet, jedoch nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien). Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle an der sie gekauft wurden zurück gegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. HC erstattet die Ticketpreise nur für ihre eigenen Veranstaltungen. Für die Veranstaltungen anderer Veranstalter erstattet HC die Ticketpreise nicht. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Orignalnachweise erstattet.

3. AUSSCHLUSS VON BESUCHERN UND ERWEITERUNGEN IM RAHMEN DER COVID-19-PANDEMIE

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Spielstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

3a. Gesundheit der Besucher & Covid-19

3a.1. Covid-19, oft als Coronavirus bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die zu schweren und potenziell tödlichen Erkrankungen führen kann. Es besteht das Risiko der Übertragung von Covid-19 in jeder Umgebung, in der Menschen zusammenkommen. Dieses Risiko steigt in geschlossenen Räumen und mit zunehmender Anzahl von Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass ältere Menschen und Menschen mit medizinischen Grunderkrankungen stärker gefährdet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WHO: https://www.who.int/health-topics/coronavirus#tab=tab_1.

3a.2. Wir werden verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Das Risiko einer Übertragung lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn ein Besucher an einer Veranstaltung teilnimmt, trägt dieser das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19. Es wird zudem von jedem Besucher erwartet, dass er:

  1. sich an alle Empfehlungen und Vorgaben der zuständigen Behörden hält, die darauf abzielen, die Übertragung des Virus zu verhindern (Einzelheiten dazu können über den folgenden Link abgerufen werden: www.infektionsschutz.de; und
  2. alle Anweisungen, die von uns und unseren Veranstaltungs- und Sicherheitsmitarbeitern oder der Veranstaltungsstätte gegeben werden, befolgt.

3a.3. Besucher dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie glauben, möglicherweise mit Covid-19 infiziert zu sein.

3a.4. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

3a.5. Besucher können sich direkt an die Veranstaltungsstätte wenden, um weitere Informationen über die Schutzmaßnahmen zu erhalten, die dort getroffen werden.

3a.6. Bei Durchführung der Veranstaltung müssen die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden beachtet werden, um die Übertragung von Covid-19 zu verhindern. Es wird von allen Besuchern erwartet, dass sie sich an die Verordnung und Empfehlungen halten und – soweit zutreffend – den Verhaltenskodex befolgen, der ggf. kurzfristig vor der Veranstaltung an Ticketkäufer versendet wird.

3a.7. Die folgenden Personen dürfen die Veranstaltung nicht besuchen:

  1. Jede Person, die Symptome von Covid-19 zeigt (z.B. neuer anhaltender Husten, Fieber, Verlust des Geschmack- oder Geruchssinns);
  2. Jede Person, die die vorstehend genannten Symptome in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung aufgewiesen hat oder wenn bei einem Mitglied ihres Haushalts in den vergangenen 21 Tagen vor der Veranstaltung dies der Fall war;
  3. Jede Person, die von der zuständigen Behörde angewiesen wurde, sich zu isolieren.

3a.8. Wir empfehlen den folgenden Personen, die Veranstaltung nicht zu besuchen:

  1. Jede Person, die darüber informiert wurde, dass sie klinisch extrem gefährdet ist und dass sie abgeschirmt werden sollte.
  2. Personen, die im gleichen Haushalt leben wie eine Person, die klinisch extrem gefährdet ist.

3a.9. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind wir als Veranstalter verpflichtet, Namen und Kontaktdaten der Besucher aufzunehmen. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen verwenden wir ein computergesteuertes, personalisiertes Ticketing. Dabei beachten wir sowohl die diesbezüglichen Anforderungen der Behörden, als auch die datenschutzrechtlichen Regeln gemäß der DSGVO. Auch Kindertickets sind zu personalisieren und müssen alle benötigten Angaben enthalten. Wir bitten alle Besucher am Eingang die erworbenen Tickets sowie ein Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein, etc.) vorzuzeigen. Sollten Sie kein personalisiertes Ticket besitzen, müssen Sie zwingend folgendes Formular zur Corona-bedingten Datenerhebung ausfüllen. Wir bitten Sie in diesem Fall am Eingang die erworbenen Tickets, das ausgefüllte und ausgedruckte Formular sowie ein Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein, etc.) vorzuzeigen. Über die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Betroffenenrechte informieren wir Sie in unseren allgemeinen Datenschutzerklärungen, die am Veranstaltungsort aushängen.3a.10. Auf dem Veranstaltungsgelände / in der Veranstaltungshalle wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich empfohlen. An neuralgischen Punkten wie z.B. Ein- und Auslassbereiche, Sanitäranlagen oder Gastronomie weisen wir Sie durch eine entsprechende Beschilderung auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hin. In diesen Teilbereichen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies betrifft sowohl Innen- als auch Außenbereiche. Je nach aktueller und behördlicher Vorgaben behalten wir uns vor, eine generell geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Areal einzuführen. Schals, Tücher oder andere vorgehaltene Textilien sind nicht ausreichend.

4. HAFTUNG DES JEWEILIGEN VERANSTALTERS

Der Veranstalter haftet voll für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf seiner eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige vertragswesentliche Pflichten. Im übrigen haftet er nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5. URHEBERRECHTE, SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Die Künstler gestatten keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-. Film- oder Videokameras in die Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei ZuwiderhandIung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Bei Live-Konzerten kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten. Der Veranstalter stellt gegen geringes Entgelt Ohrstöpsel zur Verfügung.

6. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur in Bezug auf das angebahnte und durchgeführte Geschäft verwendet und streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit das zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe personengebundener Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

7. SCHLUSSKLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung für alle mit HC abgeschlossenen oder von ihr vermittelten Verträgen, auch im grenzüberschreitenden Verkehr, ist Hannover.

Wichtige Mitteilung

Die geplante Veranstaltung wurde leider abgesagt.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Alle weiteren Informationen finden Sie HIER.